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Erbrecht in Europa

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Der europäische Dachverband der Notariate (CNUE) und die EU-Kommission haben am 28. Juni 2010 eine Internetseite zum Erbrecht freischalten lassen. Die Internetseite soll in 23 Sprachen zu den wichtigsten Fragen im Erbrecht in den 27 EU-Mitgliedstaaten und Kroatien informieren. Sie enthält Informationen über die zuständige Behörde, das anwendbare Recht, Fragen zur Rechtswahlfreiheit und zur Erbenregelung. Für Angehörige der Rechtsberufe enthält die Seite zudem Berichte über das Erbschaftsrecht in englischer, französischer und deutscher Sprache.

Wer sich näher über Erbrechtsfragen in Europa informieren möchte, bitte hier klicken.

Download: Erbrecht in Europa (Neue EU-Erbrechtsverordnung)

 

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Pressemitteilungen

Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
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Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.
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Bundesverfassungsgericht: Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist verfassungsgemäß
(Stuttgart) Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß.
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Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament verhindert wirksame Einrichtung eines Behindertentestaments nach dem Tod des ersten Elternteils
(Stuttgart) Die Pflichtteilsstrafklausel in einem von einem Ehepaar errichteten Berliner Testament greift auch dann ein, wenn ein Träger der Sozialhilfe beim Tod des Erstversterbenden aus übergegangenem Recht für eines der Kinder den Pflichtteil verlangt. Der Pflichtteilsanspruch des Kindes nach dem Tod des zuletzt Versterbenden kann dann durch eine spätere Erbeinsetzung des Kindes durch den überlebenden Elternteil im Rahmen eines sog. Behindertentestaments nicht ausgeschlossen werden.
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