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Anwalts-/Steuerberatersuche

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Name

Ulrike Wagner

Berufsbezeichnung

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Kanzlei

Adresse

Stuttgarter Straße 30
71638 Ludwigsburg (D)

Telefon

07141-906962

Fax

07141-906964

eMail

hw-kanzlei@t-online.de

Internet

n.a.

Schwerpunkt

Familienrecht (Scheidungsanwälte)

Tätigkeitsfelder

Familienrecht

Spezielle Kenntnisse

Ehen mit Auslandsbezug (Mischehen), Elterliche Sorge, Eheverträge, Umgangs- /(Besuchs-)rechte, Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich,

Amtsgerichtsbezirk

Ludwigsburg


 

Neue Urteile/Nachrichten

Kontakt

Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
info@dansef.de
www.dansef.de


Pressemitteilungen

OLG Düsseldorf: Leihmutterschaft in Indien – Eintragung des biologischen Vaters im deutschen Geburtenregister

(Stuttgart) Bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass die Leihmutter eines in Indien geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war und mit der Anerkennung der Vaterschaft durch den aus Deutschland stammenden, biologischen Kindsvater einverstanden ist, so hat das Standesamt diesen als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen.

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Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
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Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.
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Bundesverfassungsgericht: Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist verfassungsgemäß
(Stuttgart) Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß.
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