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Anwalts-/Steuerberatersuche

Visitenkarte

Name

Dr. Jürgen Christoph

Berufsbezeichnung

Rechtsanwalt und Notar

Kanzlei

Christoph Meise Schmidt

Adresse

Große Kreutzstraße 6
23909 Ratzeburg (D)

Telefon

04541/8800-0

Fax

04541/8800-18

eMail

info@christoph-meise-schmidt.de

Internet

www.christoph-meise-schmidt.de

Schwerpunkt

Erbrecht

Tätigkeitsfelder

Erbrecht, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht, Medizinrecht

Spezielle Kenntnisse

Betriebs-/Unternehmensnachfolge, Erbauseinandersetzungen, Nachlasspflegschaft/Nachlassverwaltung, Pflichtteilsrecht, Unternehmertestamente, Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Vorsorgerecht/Vorsorgevollmachten, Allgemeines Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Unternehmensbewertungen/Unternehmensnachfolge,

Amtsgerichtsbezirk

Ratzeburg


 

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Kontakt

Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
info@dansef.de
www.dansef.de


Pressemitteilungen

Oberlandesgericht Hamm: Vater muss seiner erwachsenen Tochter Unterhalt für ein Studium bezahlen
(Stuttgart) Der Vater einer heute 25 Jährigen schuldet seiner Tochter Unterhalt für ein im Oktober 2011 aufgenommenes Journalistikstudium.
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OLG Düsseldorf: Leihmutterschaft in Indien – Eintragung des biologischen Vaters im deutschen Geburtenregister

(Stuttgart) Bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass die Leihmutter eines in Indien geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war und mit der Anerkennung der Vaterschaft durch den aus Deutschland stammenden, biologischen Kindsvater einverstanden ist, so hat das Standesamt diesen als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen.

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Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
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Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.
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