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Anwalts-/Steuerberatersuche

Visitenkarte

Name

Franziska Zenke

Berufsbezeichnung

Rechtsanwältin, Notarin

Kanzlei

Dr. Klußmann & Zenke

Adresse

Friedberger Straße 21
61130 Nidderau (D)

Telefon

06187/9246-0

Fax

06187/9246-16

eMail

info@klussmann-zenke.de

Internet

www.klussmann-zenke.de

Schwerpunkt

Familienrecht (Scheidungsanwälte)

Tätigkeitsfelder

Familienrecht, Erbrecht, privates Baurecht, Inkasso, Notariat

Spezielle Kenntnisse

Erbauseinandersetzungen, Pflichtteilsrecht, Unternehmertestamente, Testamentsgestaltung, Vorsorgerecht/Vorsorgevollmachten, Ehen mit Auslandsbezug (Mischehen), Elterliche Sorge, Eheverträge, Umgangs- /(Besuchs-)rechte, Unterhaltsrecht, Zugewinnausgleich,

Amtsgerichtsbezirk

Hanau


 

Neue Urteile/Nachrichten

Kontakt

Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
info@dansef.de
www.dansef.de


Pressemitteilungen

OLG Düsseldorf: Leihmutterschaft in Indien – Eintragung des biologischen Vaters im deutschen Geburtenregister

(Stuttgart) Bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass die Leihmutter eines in Indien geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war und mit der Anerkennung der Vaterschaft durch den aus Deutschland stammenden, biologischen Kindsvater einverstanden ist, so hat das Standesamt diesen als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen.

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Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
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Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.
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Bundesverfassungsgericht: Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist verfassungsgemäß
(Stuttgart) Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß.
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