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Bundesfinanzhof prüft Verfassungsmäßigkeit der ab 1. Januar 2009 geltenden Erbschaftsteuer / Bundesministerium der Finanzen zum Beitritt aufgefordert

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(Stuttgart) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 16.11.2011 bekanntgegeben, dass er die Verfassungsmäßigkeit der ab 1. Januar 2009 geltenden Erbschaftsteuer prüft und mit Beschluss vom 5. Oktober 2011 das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert hat, dem Verfahren beizutreten.
Darauf verweist der Nürnberger Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Norbert Gieseler, Vizepräsident der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.11.2011 zu seinem Beschluss vom 5.10.2011 - II R 9/11.

Dem Verfahren liegt die Besteuerung eines Erbanfalls im Jahre 2009 zugrunde. Der Kläger war zu 1/4 Miterbe seines Onkels. Im Nachlass befanden sich Guthaben bei Kreditinstituten und ein Steuererstattungsanspruch. Der Wert des auf den Kläger entfallenden Anteils am Nachlass belief sich auf 51.266 EUR. Unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 20.000 EUR und eines Steuersatzes von 30 % setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer in Höhe von 9.360 EUR fest.

In dem Verfahren muss entschieden werden,

1. ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß ist und

2. ob § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der auf den 1. Januar 2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22. Dezember 2009 deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße Wahl bestimmter Gestaltungen (gewerblich geprägte Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft) die Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen.

Dr. Gieseler empfahl, den Ausgang hier zu beachten sowie ggfs. rechtlichen und steuerlichen  Rat einzuholen, wobei er u. a. auch auf die bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., www.dansef.de verwies.

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt/
Fachanwalt für Erbrecht/Fachanwalt für Steuerrecht/
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
DANSEF - Vizepräsident
c/o Dr. Scholz & Weispfenning
Königstorgraben 3
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 - 244 370
Fax: 0911 - 244 3799
Email: kanzlei@scho-wei.de
www.scho-wei.de 

 

 

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