Startseite > Pressemitteilungen > Hessisches Landessozialgericht: Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe

Hessisches Landessozialgericht: Keine Witwenrente nach 17-tägiger Ehe

E-Mail Drucken PDF

(Stuttgart) Hat eine Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert, so besteht regelmäßig kein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Nur wenn besondere Umstände die Annahme einer sogenannten Versorgungsehe widerlegen, kann eine entsprechende Rente beansprucht werden. Hiervon ist nicht auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Heirat ein Ehepartner bereits an einer Krebserkrankung im Endstadium leidet.

Darauf verweist der Nürnberger Fachanwalt für Familienrecht Martin Weispfenning, Vizepräsident und Geschäftsführer „Familienrecht" der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf eine Mitteilung des Hessischen Landessozialgerichts (Hess. LSG) vom 28.12.2011 zu seinem Urteil, Az.: L 5 R 320/10. 

Eine 56-jährige Frau heiratete im November 2007 einen unheilbar an metastasiertem Kehlkopfkrebs erkrankten Mann. 17 Tage später verstarb der 58-Jährige an den Folgen seiner Krebserkrankung. Die im Schwalm-Eder-Kreis lebende Witwe beantragte die Gewährung von Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte dies mit der Begründung ab, dass eine Versorgungsehe nicht widerlegt worden sei. Die arbeitslose und von Hartz-IV-Leistungen lebende Witwe hingegen vertrat die Ansicht, dass der Tod zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht absehbar gewesen sei, und erhob Klage.

Die Richter beider Instanzen gaben der Versicherung Recht, so Weispfenning. 

Der Gesetzgeber habe im Jahr 2001 geregelt, dass ein Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente nicht bestehe, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert habe. Anders sei dies nur, wenn wegen besonderer Umstände nicht davon auszugehen sei, dass die Heirat allein oder überwiegend einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung bezwecken solle (sogenannte Versorgungsehe). Solche besonderen Umständen seien anzunehmen bei einem plötzlichen unvorhersehbaren Tod (z.B. in Folge eines Unfalls) oder wenn die tödlichen Folgen einer Krankheit bei Eheschließung nicht vorhersehbar gewesen seien. Rechtlich unbeachtlich sei dagegen der Wunsch, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen.

Im konkreten Fall habe zum Zeitpunkt der Eheschließung keine Aussicht mehr auf Heilung bestanden. Die Witwe und ihr Ehemann seien von den Ärzten über den Krankheitsverlauf informiert worden und hätten von dem fortgeschrittenen Stadium der Tumorerkrankung gewusst. Auch habe ihr Mann anlässlich des Heiratsantrages zu ihr gesagt, dass er ihr „auch einmal etwas Gutes tun wolle, da sie sich um ihn kümmere". Damit sei die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe nicht widerlegt. Die Revision wurde nicht zugelassen.  

Weispfenning empfahl, dies zu beachten und in allen Zweifelsfällen Rechtsrat einzuholen, wobei er u. a. auch auf die bundesweit mehr als 700 auf Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht und Scheidungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Steuerberater der DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., www.dansef.de verwies.

 

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Martin Weispfenning
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht
DANSEF-Vizepräsident und Geschäftsführer „Familienrecht"
c/o Dr. Scholz & Weispfenning
Königstorgraben 3
90402 Nürnberg
Tel.: 0911 - 244 370
Fax: 0911 - 244 3799
Email: mweispfenning@scho-wei.de
www.scho-wei.de

 

Neue Urteile/Nachrichten

OLG Schleswig-Holsteinisches, Pressemitteilung 4/2012 vom 14.02.2012 (Familienrecht)

Das gemeinsame Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes mit der Mutter muss dem Kindeswohl dienen.

OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.02.2012, Az. 8 W 46/12 (Familienrecht)

Zweifelsvorlage gem. § 49 Abs. 2 PStG zur Nachbeurkundung von Geburten im Ausland bei Leihmutterschaft: Die...

OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.02.2012, Az. 8 W 19/12 (Familienrecht)

Bei einer anonymen Auslandsadoption ist, sofern die leiblichen Eltern und der Geburtsname des Kindes nicht...

BGH, Urteil vom 02.02.2012, Az. III ZR 60/11 (Erbrecht)

Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Treuhandabrede, die bezweckt, Vermögen des Treugebers (hier: ein Sparguthaben) vor...

OLG Celle, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 10 WF 11/12 (Familienrecht)

Eine Absenkung des in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG vorgesehenen Festwerts von 3.000...

BGH, Urteil vom 20.01.2012, Az. XII ZR 149/09 (Familienrecht)

a) Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage können nicht allein...

BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. XII ZR 15/10 (Familienrecht)

Es ist nicht zu beanstanden, einem Elternteil gegenüber dem Unterhaltsanspruch seines erwachsenen Kindes, das seine...

BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 501/11 (Familienrecht)

Auf Anrechte "gleicher Art" im Sinne von § 18 Abs. 1 VersAusglG findet § 18...

BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az. XII ZB 213/11 (Familienrecht)

Auch eine private Rentenversicherung, die ein Ehegatte nach vertraglich vereinbarter Gütertrennung mit Mitteln seines vorehelich...

BGH, Urteil vom 18.01.2012, Az. IV ZR 196/10 (Erbrecht)

Überträgt der Sicherungsnehmer die ihm abgetretenen Ansprüche aus einer Lebensversicherung nach dem Tode des Versicherungsnehmers...
Mehr Urteile...

Kontakt

Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
Fax: 0711 - 3058 9311
info@dansef.de
www.dansef.de