- OLG Oldenburg, Beschluss, vom 01.06.2010, Az. 13 UF 36/10
01.06.2010 (Ausgabe 06/2010), AZ 13 UF 36/10 , OLG Oldenburg, Beschluss
1. Steuervorauszahlungen als zu erstattender Nachteil beim begrenzten Realsplitting
2. Statthaftigkeit der Beschwerde nach dem FamFG bei Erledigung der Hauptsache in Unterhaltssachen
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- LG Karlsruhe Beschluß vom 26.5.2010, Az. 16 WF 82/10
26.05.2010 (Ausgabe 06/2010), AZ 16 WF 82/10, LG Karlsruhe
Zur Frage, ob Rechtsanwaltsgebühren auch aus dem Wert des Versorgungsausgleichs anfallen, wenn nach kurzer Ehedauer ein Versorgungsausgleich gem. § 3 Abs. 3 VersAusglG nicht stattfindet
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- OLG Karlsruhe Beschluß vom 26.5.2010, Az. 16 WF 65/10
26.05.2010 (Ausgabe 06/2010), AZ 16 WF 65/10, OLG Karlsruhe
Zur Frage der Anwaltsbeiordnung gem. § 78 Abs. 2 FamFG.
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- BGH, Urteil vom 12.05.2010, Az. XII ZR 98/08
12.05.2010 (Ausgabe 06/2010), AZ XII ZR 98/08 , BGH
Eine behauptete Änderung der im Erstprozess einem Versäumnisurteil zugrunde gelegten (fingierten) Verhältnisse erlaubt keine Abänderung nach § 323 ZPO. Eine Abänderung ist vielmehr nur dann und insoweit möglich, als sich die seinerzeit gegebenen tatsächlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben.
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- KG Berlin, Urteil vom 03.05.2010, Az. 16 UF 191/09
03.05.2010 (Ausgabe 06/2010), AZ 16 UF 191/09, KG Berlin
§ 1672 Abs. 1 BGB, der die Übertragung der elterlichen Sorge für ein nichteheliches Kind bei fehlender Sorgeerklärung von der Zustimmung der Mutter abhängig macht, verstößt gegen Art. 6 Abs. 2 und 5, Art. 3 Abs. 1 GG. Zu dieser Frage wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG eingeholt.
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- OLG Karlsruhe Beschluß vom 22.4.2010, Az. 2 UF 167/08
22.04.2010 (Ausgabe 06/2010), AZ 2 UF 167/08, OLG Karlsruhe
1. In den (nach der bis zum 31.08.2009 gültigen Rechtslage) durchzuführenden Versorgungsausgleich sind auch französische Renten und Rentenanwartschaften einzubeziehen.
2. Auch wenn die Kindererziehungszeiten nach französischem Rentenversicherungsrecht zeitlich nicht bestimmten Jahren zugeordnet sind, sondern die Gesamtversicherungszeit erhöhen, sind sie mit dem nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens konkret bezifferbaren Wert zu berücksichtigen. Denn die Geburt und die Erziehungszeit fallen in die Ehezeit, weshalb von einem ehezeitbezogenen Erwerb auszugehen ist.
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- BGH, Urteil vom 15.04.2010, Az. IX ZR 223/07
15.04.2010 (Ausgabe 06/2010), AZ IX ZR 223/07 , BGH
Verschuldet der Rechtsanwalt, dass der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Ausschluss von Ansprüchen auf Versorgungs- und Zugewinnausgleich unterbleibt, so ist der in der Übertragung von Rentenanwartschaften liegende Schaden durch Zahlung desjenigen Betrages an den Versicherer auszugleichen, der erforderlich ist, um entsprechende Anwartschaften neu zu begründen.
b) Hat die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts zur Folge, dass der Mandant Versorgungsanwartschaften verliert, aber einen Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns behält, ist der Rechtsanwalt nur Zug um Zug gegen Abtretung dieses Anspruchs zum Schadensersatz verpflichtet.
c) Ist der Rechtsanwalt nur Zug um Zug gegen Abtretung eines Anspruchs gegen einen Dritten zum Scha-densersatz verpflichtet, wird der Schadensersatzanspruch nicht dadurch berührt, dass der Anspruch gegen den Dritten zwischenzeitlich verjährt ist, wenn der Rechtsanwalt dem geschädigten Mandanten nicht angeboten hat, verjährungshemmende Schritte auf seine, des Rechtsanwalts, Kosten zu unternehmen
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