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„Rechtsprechungsparcours 2010 durchs Erbrecht“ am 24.11.2010 in Kaiserslautern

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Referent:

  • Eva Kreienberg*
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für Erbrecht
    Kaiserslautern

Inhalt:
Auch dem besten Berater fehlt häufig die Zeit die aktuelle Rechtsprechung zum Erbrecht ausführlich zu verfolgen. Dem soll dieses Seminar Abhilfe bringen. Das Rechtsprechungsupdate bringt die Teilnehmer auf den neusten Stand. Zudem sollen Evergreens in der erbrechtlichen Rechtsprechung und besonders interessante Urteile besprochen werden.

* Die Referentin ist Fachanwältin für Erbrecht, zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und externe Promovendin an der Universität Mainz zu erbrechtlichen Fragen erbrachter Pflegeleistungen.

Zeitplan: (4 Pflichtstunden ohne Pausen): 14.00 bis 18.45 Uhr

Tagungsanschrift:

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Pressemitteilungen

OLG Düsseldorf: Leihmutterschaft in Indien – Eintragung des biologischen Vaters im deutschen Geburtenregister

(Stuttgart) Bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass die Leihmutter eines in Indien geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war und mit der Anerkennung der Vaterschaft durch den aus Deutschland stammenden, biologischen Kindsvater einverstanden ist, so hat das Standesamt diesen als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen.

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Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
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Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.
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Bundesverfassungsgericht: Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist verfassungsgemäß
(Stuttgart) Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß.
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