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„Gestaltungsempfehlungen für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge nach der Steuerreform" am 19.11.2010 in München

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Termine:

  • Freitag, den 01. Oktober 2010 in Berlin
  • Freitag, den 15. Oktober 2010 in Stuttgart
  • Freitag, den 19. November 2010 in München

Referent:

  • Joachim Breithaupt
    Rechtsanwalt und Steuerberater
    Osborne Clark
    Köln

Inhalt:
1. Grund der Reform – Das Urteil des BVerfG
2. Ziele und zeitliche Anwendung des neuen ErbStR
3. Neuregelungen bei Freibeträgen, Steuerklassen
4. Besteuerung von Betriebsvermögen – Neue Bewertungsregelungen und Verschonungsregeln
5. Besteuerung von Immobilienvermögen – Neue Bewertungsregelungen und Verschonungsregeln
6. Weitere Änderungen im ErbStR
7. Der Nießbrauch aus Gestaltungsinstrument
8. Besondere Fallgestaltungen
9. Exkurs: Nachfolge durch Familiengesellschaften

Zeitplan: (5 Pflichtstunden ohne Pause) 12.30 bis 18.15 Uhr

Tagungsanschriften:

  • Berlin:
    Internationales Handelszentrum (IHZ)
    Raum 828, 8 Etage im Hochhaus
    Friedrichstr. 95
    10117 Berlin
  • Stuttgart:
    Jugendherberge Stuttgart International
    Haußmannstrasse 27
    70188 Stuttgart
    Tel.: +49 711 664747-0
    Fax: +49 711 664747-10
    info@jugendherberge-stuttgart.de
    http://www.jugendherberge-stuttgart.de/

  • München:
    Osborne Clarke
    Nymphenburger Straße 1
    D-80335 München
    t +49 (0) 89 5434 8000
    f +49 (0) 89 5434 8005

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Pressemitteilungen

OLG Düsseldorf: Leihmutterschaft in Indien – Eintragung des biologischen Vaters im deutschen Geburtenregister

(Stuttgart) Bestehen keine vernünftigen Zweifel daran, dass die Leihmutter eines in Indien geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt unverheiratet war und mit der Anerkennung der Vaterschaft durch den aus Deutschland stammenden, biologischen Kindsvater einverstanden ist, so hat das Standesamt diesen als Vater in der Geburtsurkunde einzutragen.

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Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob ein Unterhaltsschuldner befugt ist, gegen die auf Sozialleistungsträger übergegangenen Unterhaltsansprüche mit privaten Forderungen gegen den Unterhaltsgläubiger aufzurechnen.
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Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten biologischen Vater auch im Fall der Samenspende
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.
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Bundesverfassungsgericht: Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder ist verfassungsgemäß
(Stuttgart) Die im Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 enthaltene Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß.
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