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„Haftungsgefahren des Steuerberaters bei der Unternehmensbetreuung"

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Termine:

  • Mittwoch, den 06. Oktober 2010 in Frankfurt
  • Mittwoch, den 13. Oktober 2010 in Stuttgart
  • Mittwoch, den 20. Oktober 2010 in München
  • Mittwoch, den 01. Dezember 2010 in Düsseldorf

 

Referent:

  • Dr. Christoph Goez
    Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/
    Fachanwalt für Erbrecht
    Lehrbeauftragter Dt. Universität für Weiterbildung Berlin
    c/o ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Münster

   

Inhalt:

I.              Haftungsrechtsprechung zur steuerlichen Betreuung

1.     Das Vertragsverhältnis und die Vertragsparteien
a) Die Geschäftsbesorgung
b) Der Berater
 aa) Mitarbeiter
 bb) Sozietät/Partnerschaft/Gesellschaft
 cc) Scheinsozietät und Anscheinshaftung
c) Der Mandant
d) Einbeziehung von Dritten
e) Pflichten bei Mandatsübernahme und Mandatsbeendigung
f)  Haftung für “vereinbare“ Tätigkeiten

2.     Die Mandatsbetreuung
a) Der Umfang der Beratung
b) Die Büroorganisation und Fristenüberwachung
c) Die Problematik einer Rechtsdienstleistung
d) Der ergänzende Auskunftsvertrag
e) Die Anweisung des Mandanten und dessen Unterrichtung

3.     Die zivilrechtlichen Haftungsvoraussetzungen
a) Die objektive Pflichtverletzung
b) Der Schaden
c) Kausalität
d) Verschulden und Mitverschulden
e) Die Verjährung

4.     Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung
a) Der Haftungsausschluss
b) Die Haftungsbegrenzung

 

II.            Haftung des Steuerberaters in der Krise und Insolvenz des Unternehmens

1.     Ursachen der Insolvenz

2.     Die Krisensituation und die Fortführungsprognose

3.     Haftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung

4.     Haftung als faktischer Geschäftsführer

5.     Haftung bei Insolvenzstraftaten

 

III.           Haftungsgefahren bei der Betriebsprüfung

1.     Aufbau der Betriebsprüfung am Beispiel von NRW

2.     Die Vorbereitung der Betriebsprüfung
a) Allgemeine Maßnahmen
b) Insbesondere: Selbstanzeige

3.     Die Durchführung der Betriebsprüfung

4.     Abschluss des Betriebsprüfungsverfahrens
a) Schlussbesprechung
b) Verhalten bei Änderungsbescheiden

5.     Einleitung von Steuerstrafverfahren während der Betriebsprüfung

 

IV.           Haftungsgefahren bei Steuerfahndungsmaßnahmen im Betrieb

1.     Aufbauorganisation der Behörde am Beispiel von NRW

2.     Einleitung eines Steuerstrafverfahrens
a) Herkunft der Informationen
b) Bekanntgabe der Einleitung
c) Verhalten des Beraters und der Unternehmensangehörigen

3.     Durchführung des Steuerstrafverfahrens
a) Möglichkeiten der Steuerfahndung
b) Gleichzeitige Betriebsprüfung und Steuerfahndung
c) Schätzungen im Steuer- und Strafrecht

4.     Durchsuchung und Beschlagnahme in der Steuerberaterkanzlei

5.     Abschluss des Steuerstrafverfahrens
a) Anhörung des Beschuldigten
b) Abschlussbesprechung mit dem Berater
 aa) Die steuerlichen Ergebnisse
 bb) Die Einstellung des Strafverfahrens
 cc) Strafbefehl und gerichtliches Verfahren

 

  

Zeitplan

  • Jeweils von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr (3 ½ Vortragsstunden zzgl. Diskussion und Pause)

 

Tagungsanschriften:

 

Kontakt:

  • Dr. Christoph Goez
    Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht
    Lehrbeauftragter Dt. Universität für Weiterbildung Berlin
    c/o ALPMANN FRÖHLICH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Verspoel 12, 48143 Münster
    Tel.: 0251/41701-0; Fax: 0251/41701-63
    E-mail: goez@alpmann-froehlich.de
    Internet: www.alpmann-froehlich.de

 

 

 

 

Neue Urteile/Nachrichten

BGH, Urteil vom 20.01.2012, Az. XII ZR 149/09 (Familienrecht)

a) Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage können nicht allein...

OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2012, Az. 10 UF 194/11 (Familienrecht)

Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung sind nicht gleichartig im Sinne des §...

OLG Celle, Beschluss vom 03.01.2012, Az. 12 UF 236/11 (Familienrecht)

Presseerklärung vom 02.01.2012, Finanzgericht Köln, Urteil vom 16.11.2011, Az. 9 K 3197/10 (Erbrecht)

Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und eingetragenen Lebenspartnern

OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.01.2012, Az. 11 W 6/11 (Familienrecht)

Zur Rückabwicklung gemeinschaftsbezogener Leistungen im Rahmen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte eine Immobilie nach Tilgung von...

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.12.2011, Az. 17 UF 276/11 (Familienrecht)

Zur Vollstreckbarerklärung eines türkischen Scheidungsverbundurteils nach dem Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von...

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.12.2011, Az. 17 WF 229/11 (Familienrecht)

Zu den Scheidungsvoraussetzungen nach dem seit 1. Oktober 2011 geltenden rumänischen Recht.

OLG Düsseldorf, Pressemitteilung vom 12.12.2011 (Familienrecht)

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch...

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.12.2011, Az.18 UF 114/11 (Familienrecht)

Teilungskosten im Sinne des § 13 VersAusglG erfassen nicht nur den Aufwand, der mit der...

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a) Die ehelichen Lebensverhältnisse im Sinne von § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB werden...
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Kontakt

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Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Theodor-Heuss-Str. 11
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 - 3058 9310
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