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„Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Auswirkungen auf das Familienrecht“

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Termine:

·         Freitag, der 07.10.2011 in Stuttgart
·         Freitag, der 11.11.2011 in Berlin
·         Freitag, der 18.11.2011 in Düsseldorf
·         Freitag, der 25.11.2011 in Hamburg

-          Jeweils von 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr, 6 Vortragsstunden zzgl. Pausen    -

 

Referent:

Dr. Florian Fischer
Rechtsanwalt/
Fachanwalt für Familienrecht
Düsseldorf

 

Thema:

„Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Auswirkungen auf das Familienrecht“
- Strukturen und Durchsetzung -

 

Seminarkonzeption:

Das Seminar soll den Teilnehmern in kompakter Form die Relevanz der Europäischen Menschenrechtskonvention für das Familienrecht aufzeigen und ihnen damit zugleich ein Instrumentarium für die tägliche anwaltliche Arbeit im Familienrecht an die Hand geben.

Artikel 8 EMRK und die anderen relevanten Artikel der Konvention sind innerstaatliches Recht. Es ergehen laufend Entscheidungen des EGMR zur deutschen Rechtslage, die auch regelmäßig in der Fachpresse publiziert werden. Auch ist festzustellen, dass Richter durchaus Respekt vor der Konvention und dem Gerichtshof zeigen. Insofern vergibt sich der Anwalt, der das EMRK-Familienrecht nicht kennt, ein wichtiges Instrument für die tägliche Praxis im Familienrecht.

Die Teilnehmer erhalten ein Skript.

 

Inhalt der Fortbildung:

A.         Das System der Europäischen Menschenrechtskonvention

1.       Literatur, Internet, Hudoc
2.       Der Europarat - Die Vertragsstaaten - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - Aufbau - Organisation - Staatenbeschwerde - Einzelbeschwerde
3.       Die Konvention im Normstufenbau
-    Niederländisches Modell
-    Österreichisches Modell
-    Mehrheitsmodell
-    Deutsches Modell

4.       Überblick über die wichtigsten Elementarrechte
Art. 2, Art. 3, Art. 4, Art. 5, Art. 6, Art. 7,
Art. 8, Art. 9, Art. 10, Art. 11, Art. 12, Art. 14,
Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls, Art. 1 des Sechsten Zusatzprotokolls

B.         Die Menschenrechtsbeschwerde

I.        Zulässigkeit
1.       Partei- und Prozessfähigkeit
2.       Vertretung
3.       Opfereigenschaft
4.       Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges in Hinblick auf die Konvention
5.       Beschwerdefrist
6.       Anwendbarkeit der Konvention
a)       Ratione Personae
b)       Ratione Loci
c)       Ratione Temporis
d)       Ratione Materiae

7.       Offensichtliche Unbegründetheit
8.       Anderweitige Rechtshängigkeit

II.                Begründetheit

III.                Entscheidungen
a)       Urteil
Aufbau, Feststellungscharakter, Schadensersatz, Kostenersatz
b)       Infrengement Proceedings
c)       Streichung der Beschwerde
d)       Unzulässigkeitsentscheidung

IV.               Der Gang des Verfahrens

1.       Die Einlegung der Beschwerde

2.       Eilmaßnahmen

a)       Interim Measures

b)       Case Priority in Kindschaftssachen

c)       Urgent Notification

V.                Die mündliche Verhandlung

VI.               Die Verweisung an die Große Kammer

C.         Das EMRK-Familienrecht

I.                 Der Begriff des Familienlebens
II.                Kasuistik
1.       Ehe, Trennung, Scheidung
„Johnston vs. Ireland“
2.       Eheliches Namensrecht „Teceli vs. Turkey“
3.       Ausschluss verwandschaftlicher Beziehungen per Gesetz „Marckx vs. Belgium“
4.       Vaterschaftsfeststellung
„Mikulic vs. Croatia“

5.       Anonyme Geburt und Babyklappe
„Odievré vs. France“

6.       Vaterschaftsanfechtungsklagen
„Mizzi vs. Malta“

7.       Sorgerechtsentscheidungen bei Verheirateten
„Ingrid Hoffmann vs. Austria“

8.       Sorgerechtsentscheidungen bei nicht Verheirateten „Zaunegger vs. Germany“

9.       Sorgerecht und Kindesname
„Petersen vs. Germany“

10.     Umgangsrecht „Elsholz vs. Germany“

11.     Verfahrensrecht
Vkh, „Airey vs. Ireland“, Cochemer Modell,
Verfahrensverzögerungen i. S. von Art. 6,
Kindesbeteiligung

12.     Inobhutnahmen
-         „Olsson vs. Sweden“
-         „Kutzner vs. Germany“ (Der Fall Kaminski)
-         „Haase vs. Germany“
-         „Görgülü vs. Germany“

13.     Erbrechtlicher Ausschluss nicht ehelicher Kinder
-         „Vermeer vs. Belgium“
-         „Brauer vs. Germany“

14.     Zum Unterhaltsrecht
-         „X vs. Germany“

15.     Adoptionsregeln „Emonet vs. Switzerland“

16.     Rechtsfragen künstlicher Befruchtung
„Evants vs. UK“

D.        Strategien zur Durchsetzung von Konventionsrechten

I.                Allgemeines
II.               Besondere Strategien bei Verfahrensverzögerung
III.              Strategien gegenüber dem Jugendamt
IV.             Strategien bei Inobhutnahmefällen

 

Zeitplanung: (6 Pflichtstunden zzgl. Pausen)
-          Jeweils von 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr, 6 Vortragsstunden zzgl. Pausen    -

 

Tagungsorte:

Stuttgart:
Jugendherberge Stuttgart International
Haußmannstrasse 27
D - 70188 Stuttgart
Tel.: +49 711 664747-14
Fax: +49 711 664747-10
seminare@jugendherberge-stuttgart.de
www.jugendherberge-stuttgart.de

Berlin:
Internationales Handelszentrum (IHZ)
Friedrichstr. 95, 10117 Berlin
Raum: 828 in der 8. Etage (Hochhaus)
Telefon: 030/2096 3900
Fax:      030/2096 3110
WEB:   www.dorotheenstadt.de
E-Mail: info@dorotheenstadt.de

Hamburg: (neue Tagungsstätte)
Hotel IBIS Alster-Centrum
Holzdamm 4-12 + 16
20099 HAMBURG
Tel. : 040 - 248290
Fax. : 040 - 24829999
Email: h.1395-re@accor.com
http://www.ibishotel.com/de/hotel-1395-ibis-hamburg-alster-centrum/index.shtml

Düsseldorf:
Jugendherberge Düsseldorf/City Hostel
Düsseldorfer Straße 1
D-40545 Düsseldorf
Tel. 00 49-2 11-55 73 10
Fax 00 49-2 11-57 25 13
www.duesseldorf.jugendherberge.de

 

Referent:

Dr. Florian Fischer
Rechtsanwalt/
Fachanwalt für Familienrecht
Cäcilienstr. 3
40597 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 7 10 05 33
Telefax: 0211 - 7 10 05 34
E-Mail: florian.fischer@akff.de
http://www.akff.de/

 

Neue Urteile/Nachrichten

BFH, Urteil vom 23.11.2011, Az. II R 33/10 (Erbrecht)

1. Wird die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige...

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.04.2012, Az. 9 UF 29/08 (Familienrecht)

Keine Einbeziehung von Kapitallebensversicherungen in den Versorgungsausgleich.

BGH, Beschluss vom 04.04.2012, Az. XII ZB 310/11 (Familienrecht)

a) Gegen eine Pauschalierung der Teilungskosten im Sinne des § 13 VersAus-glG bestehen keine grundsätzlichen...

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2012, Az. 2 UF 260/11 (Familienrecht)

Teilungskosten in Höhe von 765,08 EUR für die interne Teilung einer betrieblichen Altersversorgung bei dem...

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2012, Az. 2 WF 42/12 (Familienrecht)

1. Die allein sorgeberechtigte Mutter ist nicht nach § 52 Abs. 2 Satz 3 StPO...

BGH, Beschluss vom 21.03.2012, Az. XII ZB 666/11 (Familienrecht)

Zu den Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen Generalvollmacht, in der der Bevollmächtigte von...

BGH, Beschluss vom 21.03.2012, Az. XII ZB 447/10 (Familienrecht)

a) Das Familiengericht hat den Termin in einer Scheidungssache so zu bestimmen, dass es den...

BGH, Beschluss vom 21.03.2012, Az. XII ZB 372/11 (Familienrecht)

a) Die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder beitragsgeminderter Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 71...

BGH, Beschluss vom 21.03.2012, Az. XII ZB 234/11 (Familienrecht)

a) Eine Anpassung der durch den Versorgungsausgleich bedingten Kürzung der Versorgung nach § 33 VersAusglG...

BGH, Beschluss vom 21.03.2012, Az. XII ZB 147/10 (Familienrecht)

a) Verschweigt die Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von...
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Kontakt

Erbrecht, Scheidung und Erbschaftsteuer
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