Unsere Vereinigung widmet sich speziell den zahlreichen Rechtsproblemen des gesamten Erb- und Familienrechts einschließlich damit verbundener steuerlicher Folgen.

Mitglieder unserer Vereinigung sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die sich auf die vorgenannten Rechtsgebiete spezialisiert haben und daher eine besondere kompetente Beratung in allen erbrechtlichen sowie familien- und scheidungsrechtlichen Angelegenheiten gewährleisten können.

Um für die Rechtssuchenden eine besonders qualifizierte Beratung sicherstellen zu können, haben die in unserer Anwalts-/Steuerberatersuche aufgeführten spezialisierten Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:

  • Zulassung seit mindestens fünf Jahren
  • Interessen-/Tätigkeitsschwerpunkt in einem der Gebiete
  • Gleichzeitige Notarstellung (soweit je nach Bundesland zulässig) und/oder Fachanwaltschaft für Familienrecht bzw. Fachanwaltschaft für Erbrecht bevorzugt

Darüber hinaus wurden zur ständigen Fort- und Weiterbildung unserer Mitglieder folgende Fachaus- schüsse ins Leben gerufen:

  1. Fachausschuss für „Testamentsgestaltung und Nachlaßrecht“
  2. Fachausschuss für „Unternehmensnachfolge“
  3. Fachausschuss für „Internationales Erbrecht“
  4. Fachausschuss für „Testamentsvollstreckung, Nachlaßgeschäft und Nachlaßverwaltung“
  5. Fachausschuss für „Nationales und internationales Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht / Einkommensteuer / Unternehmensbesteuerung“
  6. Fachausschuss für „Familienrecht“
    – Scheidungsrecht
    – Unterhaltsrecht
    – Elterliche Sorge
    – Zugewinn- und Versorgungsausgleich
    – Eheverträge
    – Ehen mit Auslandsbezug