OLG Hamm, Beschluss vom 12.06.2025, AZ 13 UF 109/24

Ausgabe: 08 – 2025Familienrecht

1. Im Versorgungsausgleich sind die Anteile eines Unfallruhegehalts, die der Soldat aufgrund Dienstunfähigkeit bezieht, wegen ihres Entschädigungscharakters keine im Sinne des § 2 VersAusglG auszugleichenden Bestandteile (wie OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2019 – II-10 UF 154/19).

2. Haben die Ehegatten bei langer Trennungszeit eine Vereinbarung getroffen, dass die in der Trennungszeit erworbenen Anrechte nur bis zu einem festgelegten Zeitpunkt ausgeglichen werden sollen, ist daneben für die Anwendung von § 27 VersAusglG kein Raum.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/13_U…