Die Zahl grenz­über­schrei­ten­der Erb­fäl­le nimmt immer mehr zu, das Erbrecht unse­rer euro­päi­schen Nach­bar­län­der gewinnt daher auch in der Bera­tung in Deutsch­land immer mehr an Bedeu­tung. Spe­zia­li­sier­te Erb­rechts­an­wäl­te fin­den in unse­rer Anwalts­su­che.

Nähe­re Infor­ma­tio­nen zur grenz­über­schrei­ten­den Erb­schafts­pla­nung hat die Euro­päi­sche Uni­on hier zusammengestellt.

Infor­ma­tio­nen über das Erbrecht der Mit­glieds­län­der der Euro­päi­schen Uni­on hat die Inter­na­tio­na­le Uni­on des Nota­ri­ats (U.I.N.L.) hier und hier zusammengestellt.