OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2025, AZ 3 Wx 116/25
Ausgabe: 09-2025Erbrecht
Berufen die Eheleute in ihrem Gemeinschaftlichen Testament „unsere Kinder“ zu Schlusserben, so kann die Testamentsauslegung nach den Umständen des Falles ergeben, dass nicht nur die gemeinsamen ehelichen Kinder begünstigt sind, sondern auch das vorehelich geborene Kind eines Ehepartners.
Die Lebenserfahrung spricht für eine bindende Schlusserbeneinsetzung, wenn ein Verwandter der testierenden Eheleute bedacht ist.
Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/duesseldorf/j20…