OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.07.2026, AZ 12 U 62/25

Ausgabe: 08/09-2026Erbrecht

1. Die Bindungswirkung eines im Urkundenprozess ergangenen Urteils für das Nachverfahren umfasst insbesondere die Schlüssigkeit und damit auch die Fälligkeit des Anspruchs. Dies gilt auch für das Anerkenntnis-Vorbehaltsurteil.(Rn.37)

2. Zur rechtlichen Einordnung eines mit einem „Erbensucher“ geschlossenen Vertrags über Leistungen in Nachlassangelegenheiten und Durchführung der Erbauseinandersetzung als Werkvertrag.(Rn.41)
3. Zum Vergütungsanspruch nach Kündigung des Vertrags durch den Erben.(Rn.41) (Rn.45)

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…