OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2026, AZ 14 U 90/25

Ausgabe: 08/09-2026Erbrecht

In Abgrenzung zu einer Teilungsanordnung kann sich das Vorliegen eines Vorausvermächtnisses – unabhängig davon, ob ein Begünstigungswille vorlag – auch daraus ergeben, dass eine Verfügung, die einem nach gesetzlicher Erbfolge zum Miterben berufenen Abkömmling des Erblassers einen Vermögensgegenstand zuwendet, in einem gemeinschaftlichen Testament erfolgt ist, in dem sich der Erblasser und seine Ehegattin zwar gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt, die Einsetzung eines Schlusserben aber unterlassen haben.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…