BFH, Beschluss vom 11.12.2019, AZ II B 67/18

Aus­ga­be: 02–2020Erb­schafts­steu­er­recht

1. NV: Lässt der ange­zeig­te schen­kungs­steu­er­recht­li­che Sach­ver­halt auf wei­te­re steu­er­ba­re Zuwen­dun­gen schlie­ßen, kann die Finanz­be­hör­de ihre Prü­fung auch auf wei­te­re Zeit­räu­me aus­deh­nen und ist nicht dar­auf beschränkt, nur die betref­fen­den Stich­ta­ge zu überprüfen.
2. NV: Die Gren­ze des Ermes­sens ist ledig­lich dort erreicht, wo die Außen­prü­fung einer unzu­läs­si­gen Aus­for­schungs­prü­fung “ins Blaue” hin­ein gleichkommt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechts…