BFH, Beschluss vom 17.05.2023, AZ II B 36/22

Ausgabe: 05-2023Erbschaftssteuerrecht

NV: Im Jahr 2022 bestand für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater noch keine Verpflichtung, ihre Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das gilt auch, wenn sie in einer Partnerschaftsgesellschaft mit einem Rechtsanwalt verbunden waren.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…