BFH, Beschluss vom 28.03.2019, AZ XII ZB 364/18

Aus­ga­be: 03/2019Fami­li­en­recht

Ver­schenkt der zum Eltern­un­ter­halt Ver­pflich­te­te eine selbst genutz­te, unter­halts­recht­lich als Ver­mö­gen nicht ein­setz­ba­re Eigen­tums­woh­nung und behält er sich dar­an einen lebens­lan­gen Nieß­brauch vor, so kann sich sei­ne unter­halts­recht­li­che Leis­tungs­fä­hig­keit nicht durch einen Rück­for­de­rungs­an­spruch nach § 528 Abs. 1 BGB erhöhen.

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