BFH, Beschluss vom 28.06.2023, AZ II B 79/22

Ausgabe: 07/08-2023Erbschaftssteuerrecht

1. NV: Die erbschaftsteuerliche Behandlung der Vor- und Nacherbschaft weicht in zulässiger Weise von dem Zivilrecht ab.
2. NV: Die Besteuerung sowohl des Vor- als auch des Nacherben ist verfassungsgemäß.
3. NV: Ein Testamentsvollstrecker ist zum Verfahren des Steuerschuldners nicht notwendig beizuladen.
4. NV: Die unterlassene einfache Beiladung ist kein Verfahrensmangel.

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/…