BGH, Beschluss vom 03.12.2025, AZ XII ZB 169/25

Ausgabe: 01-2026Familienrecht

Die fehlende Anhörung des Kindes vor Erlass einer ausländischen Sorgerechtsentscheidung hindert nicht deren Anerkennung in Deutschland, wenn der Aufenthaltsort des Kindes zu dieser Zeit nicht bekannt war und das Gericht auch ohne eine solche Anhörung eine ausreichende Tatsachengrundlage für seine Entscheidung hatte (Fortführung von Senatsbeschluss BGHZ 205, 10 = FamRZ
2015, 1011).

Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…