BGH, Beschluss vom 05.11.2025, AZ XII ZB 396/25
Ausgabe: 01-2026Betreuungsrecht
Der für die Betreuerauswahl maßgebliche Wunsch des Betroffenen setzt auch dann, wenn der Betroffene eine bestimmte Person als Betreuer ablehnt, weder seine Geschäftsfähigkeit noch seine natürliche Einsichtsfähigkeit voraus. Auch ist nicht erforderlich, dass der Vorschlag des Betroffenen ernsthaft, eigenständig gebildet und dauerhaft ist. Vielmehr genügt es, dass der Betroffene seine Ablehnung gegen eine bestimmte Person als Betreuer zum Ausdruck bringt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 24. September 2025 – XII ZB 513/24 – juris).
Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…