BGH, Beschluss vom 11.12.2019, AZ XII ZB 396/19

Ausgabe: 02-2020Betreuungsrecht

Eine im ersten Rechtszug nicht hinzugezogene Vertrauensperson kann durch Einlegung einer Beschwerde gegen die getroffene Betreuungsentscheidung keine Überprüfung der getroffenen Sachentscheidung durch das Beschwerdegericht erzwingen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 20.November 2014 -XIIZB86/14-FamRZ 2015, 572).

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