BGH, Beschluss vom 12.03.2025, AZ XII ZB 417/24
Ausgabe: 04-2025Familienrecht
Ein in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellter Feststellungsantrag nach § 62 FamFG kann auch noch nach Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist in einen Antrag auf Aufhebung der angefochtenen Entscheidung umgestellt werden.
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