BGH, Beschluss vom 12.10.2022, AZ XII ZB 273/22

Aus­ga­be: 11–2022Betreu­ungs­recht

Auf­ga­be des Kon­troll­be­treu­ers ist es, die­je­ni­gen Rech­te gel­tend zu machen, die der Betrof­fe­ne selbst auf­grund sei­ner vor­lie­gen­den Beein­träch­ti­gung nicht mehr gegen­über dem Bevoll­mäch­tig­ten ver­fol­gen kann. Hier­zu gehört auch die Ver­fol­gung etwai­ger Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Betrof­fe­nen gegen den Bevoll­mäch­tig­ten aus schuld­haf­ter Pflichtverletzung.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…