BGH, Beschluss vom 13.08.2025, AZ XII ZB 140/25

Ausgabe: 09-2025Betreuungsrecht

a) Aus der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Neufassung der Vorschrift des § 278 Abs. 2 Satz 3 FamFG folgt keine Anwesenheitspflicht des Verfahrenspflegers im Termin zur persönlichen Anhörung des Betroffenen eines Betreuungsverfahrens.

b) Hat das Gericht den Verfahrenspfleger von der beabsichtigten Anhörung des Betroffenen in Kenntnis gesetzt und ihm Gelegenheit gegeben, an dem Anhörungstermin teilzunehmen, ist die Anhörung nicht deswegen verfahrensfehlerhaft, weil der Verfahrenspfleger von einer Teilnahme an diesem Termin abgesehen hat.

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