BGH, Beschluss vom 24.06.2026, AZ XII ZB 29/26
Ausgabe: 08/09-2026Betreuungsrecht
Auch im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung setzt die zulassungsüberschreitende Anwendung eines Fertigarzneimittels (sog. „Off-Label-Use“) im Wege der ärztlichen Zwangsmaßnahme eine medizinisch-wissenschaftlich breit konsentierte Grundlage voraus, die sich unter Beachtung der von den führenden medizinischen Gesellschaften erstellten Leitlinien aus Empfehlungen nationaler und internationaler medizinischer Fachgesellschaften ergeben kann (im Anschluss an Senatsbeschluss BGHZ 243, 382 = FamRZ 2025, 1321).
Weitere Informationen: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Ent…