BGH, Beschluss vom 26.01.2022, AZ XII ZB 439/21

Ausgabe: 03-2022Betreuungsrecht

a) Wurde in einer durch Zeitablauf erledigten Unterbringungssache das für die Entscheidung maßgebliche Gutachten dem Betroffenen nicht rechtzeitig vor seiner Anhörung bekannt gegeben, liegt eine Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör vor (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 30. Juni 2021 – XII ZB 573/20 – FamRZ 2021, 1742).

b) Die Verletzung des rechtlichen Gehörs kann nicht durch erneute Anhörung im Abhilfeverfahren geheilt werden, sondern nur dadurch, dass das Beschwerdegericht eine eigene Anhörung durchführt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. September 2021 – XII ZB 93/21 – FamRZ 2022, 135).

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