BGH, Beschluss vom 30.06.2021, AZ XII ZB 133/21

Ausgabe: 08-2021Betreuungsrecht

Lehnt der Betroffene eine Person als Betreuer ab, so ist das Gericht hieran -anders als bei einem positiven Betreuervorschlag des Betroffenen- zwar nicht gebunden. Um eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer zu gewährleisten, hat das Gericht jedoch den Wunsch des Betroffenen bei seiner Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 21. November 2012 – XII ZB 384/12- FamRZ 2013, 286 und vom 27. Juni 2018 –XII ZB 601/17- FamRZ 2018, 1602).

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