FG Köln, Beschluss vom 02.09.2021, AZ 7 K 1333/19

Aus­ga­be: 11–2021Erb­schafts­steu­er­recht

EuGH-Vor­la­ge: Finanz­ge­richt Köln hält höhe­re Erb­schaft­steu­er auf Ver­mie­tungs­im­mo­bi­li­en in Kana­da für europarechtswidrig

Dem Gerichts­hof der Euro­päi­schen Uni­on wird nach Art. 267 Abs. 2 des Ver­trags über die Arbeits­wei­se der Euro­päi­schen Uni­on (AEUV) fol­gen­de Fra­ge zur Vor­ab­ent­schei­dung vorgelegt:

Sind Art. 63 Abs. 1, 64 und 65 AEUV dahin aus­zu­le­gen, dass sie einer natio­na­len Rege­lung eines Mit­glied­staa­tes über die Erhe­bung der Erb­schaft­steu­er ent­ge­gen­ste­hen, die für die Berech­nung der Erb­schaft­steu­er vor­sieht, dass ein zum Pri­vat­ver­mö­gen gehö­ren­des bebau­tes Grund­stück, wel­ches in einem Dritt­land (hier: Kana­da) bele­gen ist und zu Wohn­zwe­cken ver­mie­tet wird, mit sei­nem vol­len Wert ange­setzt wird, wäh­rend ein Grund­stück des Pri­vat­ver­mö­gens, wel­ches im Inland, in einem Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Uni­on oder in einem Staat des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums bele­gen ist und zu Wohn­zwe­cken ver­mie­tet wird, ledig­lich mit 90 von Hun­dert sei­nes Wer­tes bei der Berech­nung der Erb­schaft­steu­er berück­sich­tigt wird.

Das Ver­fah­ren wird bis zu einer Ent­schei­dung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs über die o.g. Vor­la­ge­fra­ge ausgesetzt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2021/…