FG Köln, Beschluss vom 02.09.2021, AZ 7 K 1333/19

Ausgabe: 11-2021Erbschaftssteuerrecht

EuGH-Vorlage: Finanzgericht Köln hält höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilien in Kanada für europarechtswidrig

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Sind Art. 63 Abs. 1, 64 und 65 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaates über die Erhebung der Erbschaftsteuer entgegenstehen, die für die Berechnung der Erbschaftsteuer vorsieht, dass ein zum Privatvermögen gehörendes bebautes Grundstück, welches in einem Drittland (hier: Kanada) belegen ist und zu Wohnzwecken vermietet wird, mit seinem vollen Wert angesetzt wird, während ein Grundstück des Privatvermögens, welches im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen ist und zu Wohnzwecken vermietet wird, lediglich mit 90 von Hundert seines Wertes bei der Berechnung der Erbschaftsteuer berücksichtigt wird.

Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die o.g. Vorlagefrage ausgesetzt.

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koeln/j2021/…