FG Münster, Beschluss vom 11.01.2025, AZ 3 K 2273/22 F

Ausgabe: 05-2025Erbschaftssteuerrecht

Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts auf den 00.00.2016 für Zwecke der Erbschaftsteuer vom 26.10.2021 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.08.2022 wird der Grundbesitzwert für die wirtschaftliche Einheit G01 in D. auf 1.137.871 Euro festgestellt.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2024/3…