FG Münster, Beschluss vom 14.02.2019, AZ 3 K 2098/16 Erb

Ausgabe: 05/2019Erbrecht

Zur Bereicherung der Ehefrau bei Übertragung eines Grundstücks gegen Zurückbehaltung eines Nießbrauchs zugunsten des Schenkers und seiner Ehefrau
1. Die Grundsätze der Rechtsprechung des BFH im Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06 zur Qualifizierung einer freigebigen Zuwendung bei Verschaffung einer Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Rentenstammrechts an den anderen Ehegatten ist auf die Einräumung der Gesamtgläubigerstellung bezüglich eines Nießbrauchsrechts anzuwenden (hier: Grundstücksübertragung an Kinder unter Rückbehalt bzw. Einräumung eines Nießbrauchsrechts zugunsten des bisher nicht am Grundstück beteiligten Ehegatten) (Rn.17).
2. Die Frage, ob der durch den Vertrag zugunsten Dritter im Außenverhältnis zum Nießbrauchverpflichteten begünstigte Ehegatte i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bereichert ist, beantwortet sich stets nach dem Innenverhältnis zum zuwendenden Ehegatten. Soweit schriftliche oder mündliche Vereinbarungen bezüglich des Innenverhältnisses zwischen den Eheleuten fehlen, ist es vornehmlich aus dem Verhalten der Eheleute zu erschließen. Das bedeutet, dass das tatsächliche Verhalten der Ehegatten bezüglich des Kontos, auf dem die Erträge aus dem zugewandten Recht vereinnahmt werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Alleinberechtigung des Zuwendenden schließen lassen muss, um eine Schenkung an den anderen Ehegatten auszuschließen. Zu berücksichtigen ist dabei, wie die Ehegatten die Kosten der gemeinsamen Lebensführung bestreiten und – im vorliegenden Fall – welche Funktion dabei dem Mietkonto zukommt. Besonderes Gewicht kommt dabei der Verwendung der Mittel zu, die für die laufende Lebensführung nicht benötigt wurden bzw. werden. Standen bzw. stehen diese Mittel der Klägerin auch für die Bildung eigenen Vermögens zur Verfügung, spricht das dafür, dass sie im Verhältnis zu ihrem Ehemann über die Erträge tatsächlich und rechtlich frei verfügen konnte (Rn.19).

Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j20…