FG Münster, Beschluss vom 25.02.2025, AZ 3 K 2046/23 Erb

Ausgabe: 05-2025Erbschaftssteuerrecht

Die Beteiligten streiten darüber, ob eine schädliche Verwendung innerhalb der Sperrfrist des § 13a Abs. 5 Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) in der Fassung vom 01.07.2011 vorliegt, indem dem Kläger im Rahmen der Ausgliederung seines geerbten Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft neben Geschäftsanteilen zusätzlich eine Forderung gegen die Kapitalgesellschaft als Gegenleistung eingeräumt wurde.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/3…