FG Münster, Beschluss vom 25.02.2025, AZ 3 K 99/23 F

Ausgabe: 05-2025Erbschaftssteuerrecht

Die Beteiligten streiten darüber, ob im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gemeinen Werte der Finanzmittel eine Gesellschafterdarlehensforderung im Sonderbetriebsvermögen der ehemaligen Gesellschafterin (Erblasserin) mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft (Klägerin) im Gesamthandsvermögen saldiert werden kann.

Weitere Informationen: https://nrwe.justiz.nrw.de/fgs/muenster/j2025/3…