LSG Baden-Würt­tem­berg, Beschluss vom 02.12.2020, AZ L 2 SO 219/19

Aus­ga­be: 04–2021Erbrecht

1. Kein Anspruch eines Pfle­ge­heims als Son­der­rechts­nach­fol­ger eines ver­stor­be­nen Pfle­ge­be­dürf­ti­gen auf Über­nah­me der Heim­kos­ten, wenn die­ser wegen des Weg­falls einer Tes­ta­ments­voll­stre­ckung nicht mehr hil­fe­be­dürf­tig war. Denn bei einer Erb­schaft, bei der die Tes­ta­ments­voll­stre­ckung been­det ist, han­delt es sich um ver­füg­ba­re Mittel.

2. Zu den Vor­aus­set­zun­gen für den Weg­fall einer Tes­ta­ments­voll­stre­ckung (Tod des Tes­ta­ments­voll­stre­cker und Ableh­nung des FamG, einen neu­en Tes­ta­ments­voll­stre­cker zu benen­nen, da hier­für kein Bedürf­nis mehr bestehe).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtspre…