LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.12.2020, AZ L 2 SO 219/19

Ausgabe: 04-2021Erbrecht

1. Kein Anspruch eines Pflegeheims als Sonderrechtsnachfolger eines verstorbenen Pflegebedürftigen auf Übernahme der Heimkosten, wenn dieser wegen des Wegfalls einer Testamentsvollstreckung nicht mehr hilfebedürftig war. Denn bei einer Erbschaft, bei der die Testamentsvollstreckung beendet ist, handelt es sich um verfügbare Mittel.

2. Zu den Voraussetzungen für den Wegfall einer Testamentsvollstreckung (Tod des Testamentsvollstrecker und Ablehnung des FamG, einen neuen Testamentsvollstrecker zu benennen, da hierfür kein Bedürfnis mehr bestehe).

Weitere Informationen: https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtspre…