Nie­der­säch­si­sches Finanz­ge­richt, Beschluss vom 19.06.2021, AZ 3 K 5/21

Aus­ga­be: 08–2021Erb­schafts­steu­er­recht

Schen­kung­steu­er bei der Errich­tung einer Familienstiftung

Zu den “ent­fern­test Berech­tig­ten” gemäß §15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG gehö­ren alle Per­so­nen, die nach der Sat­zung — auch nur theo­re­tisch — in Zukunft aus der Gene­ra­tio­nen­fol­ge Vor­tei­le aus der Fami­li­en­stif­tung erlan­gen kön­nen. Die­se müs­sen weder bereits gebo­ren sein noch einen klag­ba­ren Anspruch haben (Bestä­ti­gung der RFH-Rechtsprechung).

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jpo…