OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.03.2025, AZ 13 UF 101/24
Ausgabe: 04-2025Familienrecht
Die beschwerdeführende Antragsgegnerin wendet sich gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich anlässlich der Scheidung ihrer am 17.12.1984 geschlossenen Ehe mit dem Antragsteller, von dem sie seit dem 01.09.1995 getrennt lebt.
Die Antragsgegnerin hat geltend gemacht, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs bezogen auf die gesamte, 39 Jahre andauernde Ehezeit in Ansehung der bereits mehr als 28 Jahre währenden Trennung und fehlender wirtschaftlicher Verflechtung grob unbillig sei.
Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…