OLG Celle, Beschluss vom 01.12.2020, AZ 6 U 34/20

Ausgabe: 11-2020Erbrecht

Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten: Anforderungen an die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses durch einen Notar

Bei der Aufnahme eines notariellen Verzeichnisses über den Nachlass steht der Umfang der Ermittlungen über den Nachlassbestand nicht allein im Ermessen des Notars; vielmehr hat der Notar diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde.

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