OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2021, AZ I-Wx 205/20

Ausgabe: 2-2021Erbrecht

Die Entscheidung des Nachlassgerichts dass der von Beteiligten gestellte Erbscheinsantrag „kostenpflichtig“ zurückgewiesen werde, trifft eine Kostengrundentscheidung lediglich hinsichtlich der Gerichtskosten, nicht dagegen ordnet sie zugleich eine Verpflichtung zur Erstattung notwendiger Aufwendungen der übrigen Beteiligten an, mit der Folge, dass die Entscheidung keine Basis für einen Antrag auf Festsetzung der außergerichtlichen Kosten darstellt.

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