OLG Düs­sel­dorf, Beschluss vom 13.01.2021, AZ I‑Wx 205/20

Aus­ga­be: 2–2021Erbrecht

Die Ent­schei­dung des Nach­lass­ge­richts dass der von Betei­lig­ten gestell­te Erb­scheins­an­trag „kos­ten­pflich­tig“ zurück­ge­wie­sen wer­de, trifft eine Kos­ten­grund­ent­schei­dung ledig­lich hin­sicht­lich der Gerichts­kos­ten, nicht dage­gen ord­net sie zugleich eine Ver­pflich­tung zur Erstat­tung not­wen­di­ger Auf­wen­dun­gen der übri­gen Betei­lig­ten an, mit der Fol­ge, dass die Ent­schei­dung kei­ne Basis für einen Antrag auf Fest­set­zung der außer­ge­richt­li­chen Kos­ten darstellt.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf…