OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.04.2025, AZ 2 UF 50/25

Ausgabe: 05-2025Familienrecht

Ist die gesetzliche Rentenversicherung im Fall der externen Teilung die Zielversorgung und ist der Kapitalbetrag zu verzinsen, ist der Kapitalbetrag anhand der bei Rechtskraft der Entscheidung geltenden Umrechnungsfaktoren in Entgeltpunkte umzurechnen und die Teilung ist auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung zu beziehen.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…