OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2019, AZ 5 UF 46/19

Ausgabe: 05/2019Familienrecht

Verhältnismäßigkeit in Gewaltschutzverfahren
Bestehen ernsthafte Anhaltspunkte nur für bestimmte Arten von Verletzungsformen im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2b GewSchG, verbietet es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, darüberhinausgehende Verbote anzuordnen.

Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…