OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.09.2025, AZ 5 UF 148/25
Ausgabe: 10 – 2025Familienrecht
Die speziellere Regelung des § 63 Abs. 1 Satz 2 FamGKG zur Erhöhung der Gerichtsgebühren in Kindschaftssachen geht der allgemeinen Regelung in § 40 Abs. 2 Satz 1 FamGKG vor, so dass keine Deckelung auf den Wert nach altem Recht vorzunehmen ist.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…