OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.09.2025, AZ 5 UF 48/25
Ausgabe: 10 – 2025Familienrecht
Bei der Ermittlung der Beschwer bei der Verpflichtung zur Auskunftserteilung ist darauf abzustellen, welchen Aufwand an Zeit und Kosten die Erteilung der Auskunft erfordert. Bei einer nicht vollstreckbar formulierten Auskunftsverpflichtung sind die mit der Abwehr einer ungerechtfertigten Zwangsvollstreckung verbundenen Kosten hinzuzurechnen.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…