OLG Karls­ru­he, Beschluss vom 12.10.2022, AZ 18 WF 138/22

Aus­ga­be: 10–2022Fami­li­en­recht

Eine nach Zustel­lung des Antrags errich­te­te Jugend­amts­ur­kun­de führt nicht zur Unstatt­haf­tig­keit des ver­ein­fach­ten Unter­halts­ver­fah­rens, kann aber das für die Zuläs­sig­keit des Unter­halts­fest­set­zungs­an­trags erfor­der­li­che Rege­lungs­be­dürf­nis ent­fal­len lassen.

(noch ohne öffent­li­chen Link)