OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.10.2022, AZ 18 WF 138/22

Ausgabe: 10-2022Familienrecht

Eine nach Zustellung des Antrags errichtete Jugendamtsurkunde führt nicht zur Unstatthaftigkeit des vereinfachten Unterhaltsverfahrens, kann aber das für die Zulässigkeit des Unterhaltsfestsetzungsantrags erforderliche Regelungsbedürfnis entfallen lassen.

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