OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.07.2025, AZ 5 WF 96/24
Ausgabe: 08 – 2025Familienrecht
1. Ist ein Unterhaltsschuldner unterhaltsrechtlich berechtigt, das Leasing eines Fahrrads über den Arbeitgeber (Jobrad) in Anspruch zu nehmen, muss er sich den zu versteuernden geldwerten Vorteil für das Fahrrad zurechnen lassen. Die monatlichen Leasingraten sind ggf. als berufsbedingte Aufwendungen zu berücksichtigen.
2. Besteht keine Berechtigung, ist der Unterhaltsschuldner so zu stellen, als hätte er kein Jobrad und eine fiktive Steuerberechnung ist durchzuführen.
Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…