OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.08.2025, AZ 14 W 100/24 (Wx)

Ausgabe: 09-2025Erbrecht

Ein Erblasser ordnet seinen Nachlass in (handschriftlichen) testamentarischen Verfügungen, die einem (notariell beurkundeten) Testament zeitlich nachfolgen, nicht insgesamt neu, wenn die nachfolgenden testamentarischen Verfügungen im Wesentlichen verschiedene Grundstücke neu verteilen sollten und der Erblasser in Hinblick auf erhebliche Vermögenswerte, die Auferlegung von Beerdigungs- und Grabpflegekosten sowie die Grabpflege selbst keine von dem ursprünglichen Testament abweichenden Regelungen trifft.

Weitere Informationen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJR…