OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2021, AZ 20 UF 146/20

Ausgabe: 2-2021Familienrecht

Vorläufige Entziehung wesentlicher Teile des Sorgerechts

1. Die vorläufige Entziehung wesentlicher Teile des Sorgerechts ist gerechtfertigt, wenn erhebliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Gefährdung der seelischen Gesundheit des Kindes bereits eingetreten ist und beide Eltern – die Mutter infolge einer psychischen Erkrankung, der Vater jedenfalls wegen andauernder Inhaftierung – ihren Versorgungs- und Erziehungsaufgaben nicht nachkommen können.

2. Zur Ablehnung des Antrags der Mutter auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren mangels hinreichender Erfolgsaussicht.

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