OLG Karls­ru­he, Beschluss vom 21.01.2021, AZ 20 UF 146/20

Aus­ga­be: 2–2021Fami­li­en­recht

Vor­läu­fi­ge Ent­zie­hung wesent­li­cher Tei­le des Sorgerechts

1. Die vor­läu­fi­ge Ent­zie­hung wesent­li­cher Tei­le des Sor­ge­rechts ist gerecht­fer­tigt, wenn erheb­li­che Anhalts­punk­te dafür bestehen, dass eine Gefähr­dung der see­li­schen Gesund­heit des Kin­des bereits ein­ge­tre­ten ist und bei­de Eltern — die Mut­ter infol­ge einer psy­chi­schen Erkran­kung, der Vater jeden­falls wegen andau­ern­der Inhaf­tie­rung — ihren Ver­sor­gungs- und Erzie­hungs­auf­ga­ben nicht nach­kom­men können.

2. Zur Ableh­nung des Antrags der Mut­ter auf Gewäh­rung von Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe für das Beschwer­de­ver­fah­ren man­gels hin­rei­chen­der Erfolgsaussicht.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: https://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtspre…