OLG Köln, Beschluss vom 12.03.2025, AZ 10 UF 92/24

Ausgabe: 04-2025Familienrecht

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist das von dem Kindesvater weiterverfolgte Begehren, Umgang zu seinen Kindern – der neun Jahre alten B., dem acht Jahre alten S. und dem vier Jahre alten C. – zu haben. Die Kinder stammen aus der im Jahr 2015 aufgenommenen Beziehung des Kindesvaters zur Kindesmutter. Die Eltern heirateten nach Geburt des jüngsten Kindes C. am 00.00.2020; für den Kindesvater war es die dritte, für die Kindesmutter die erste Ehe. Mitte März 2023 trennte sich die Kindesmutter von dem Kindesvater.

Weitere Informationen: https://urteile.vbmi-anwaltsverband.de/verdicts…