OLG München, Beschluss vom 05.05.2025, AZ 33 Wx 289-24 e
Ausgabe: 05-2025Erbrecht
1. Fehlt der angeblichen Unterschrift des Erblassers unter einem eigenhändigen Testament das Element des Schreibens, handelt es sich vielmehr um eine Zeichnung, ist das Testament formnichtig.
2. Das gilt auch dann, wenn die Urheberschaft auf anderem Wege festgestellt werden könnte. Das Erfordernis der Unterschrift verbürgt nicht nur die Urheberschaft, sondern auch, dass sich der Urheber zu dem oberhalb der Unterschrift befindlichen Text bekennt.
Weitere Informationen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/…